CSRD: Welche Auswir­kungen hat sie auf das Fuhrpark­ma­nagement?

Die Corporate Sustaina­bility Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richt­linie. Sie verpflichtet Unternehmen zur Bericht­er­stattung über Risiken und Chancen in Bezug auf soziale und umwelt­be­zogene Probleme – darunter der Klimawandel – sowie über die Auswir­kungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt. Die CSRD greift für unter­schied­liche Arten von Unternehmen zu unter­schied­lichen Zeitpunkten. Allerdings werden in den nächsten Jahren Tausende von Unternehmen in ganz Europa zur Einhaltung der CSRD verpflichtet sein.

Der Webfleet-CO2-Report kann Unternehmen dabei unter­stützen, ihre CSRD-Be­richts­pflicht zu erfüllen. Webfleet erfasst detail­lierte Daten zum Kraft­stoff­ver­brauch der Fahrzeuge eines Fuhrparks und berechnet die Menge der CO2-Emissionen, die im Berichts­zeitraum verursacht werden. Dies ist ein zentraler Aspekt der Umwelt­aus­wir­kungen eines Unter­nehmens.

Auf dieser Seite beantworten wir einige Ihrer Fragen zu dieser wichtigen Richtlinie, damit Sie die richtigen Maßnahmen für Ihr Unternehmen ergreifen können.

Was ist die CSRD?

Was ist die CSRD?

Bis Ende 2023 waren börsen­no­tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern gemäß der Non-Fi­nancial Reporting Directive (NFRD) dazu verpflichtet, neben dem Jahres­be­richt eine sogenannte nicht­fi­nan­zielle Erklärung abzugeben. Im Januar 2024 wurde die NFRD von der CSRD abgelöst.

Die CSRD erweitert die bestehenden Regeln und schreibt vor, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt welche nachhal­tig­keits­be­zo­genen Angaben melden müssen. Die Auswir­kungen der Änderung lassen sich an der Zahl der Unternehmen verdeut­lichen: Unter der NFRD unterlagen 11.000 Unternehmen der Berichts­pflicht, unter der CSRD werden es schät­zungs­weise 50.000 Unternehmen sein.

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Die CSRD umfasst viele verschiedene Aspekte. Einer der wichtigsten Punkte für Fuhrpark­un­ter­nehmen ist jedoch, dass berichts­pflichtige Unternehmen die Menge ihrer CO2-Emissionen erfassen und melden müssen.

Die Emissionen sind in drei Kategorien, auch Scopes genannt, unterteilt:

Scope 1:
Die direkten Emissionen von Fahrzeugen mit Verbren­nungs­motor, die das Unternehmen besitzt oder kontrol­liert
Scope 2:
Die indirekten Emissionen aus der Erzeugung von gekauftem Strom
Scope 3:
Alle indirekten Emissionen aus Upstream- und Downstream­-Trans­port­ak­ti­vi­täten (Emissionen entlang der Wertschöp­fungs­kette), also von Fahrzeugen, die das Unternehmen weder besitzt noch kontrol­liert

Wie wirkt sich die CSRD auf das Fuhrpark­ma­nagement aus?

Wie wirkt sich die CSRD auf das Fuhrpark­ma­nagement aus?

Wie oben erwähnt, müssen Unternehmen je nach Größe und bestimmten anderen Merkmalen die Anfor­de­rungen der CSRD-Richt­linie erfüllen.

Es gilt folgender Zeitplan:

2024:
Börsen­no­tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2024 erfassen, um ab 2025 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
2025:
Andere Großun­ter­nehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien der CSRD erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2025 erfassen, um ab 2026 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Mehr als 250 Mitarbeiter
  2. Mehr als 40 Mio. EUR Umsatz
  3. Mehr als 20 Mio. EUR Bilanzsumme
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2026:
Börsen­no­tierte kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2026 erfassen, um ab 2027 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Mehr als 10 Mitarbeiter
  2. Mehr als 700.000 EUR Umsatz
  3. Mehr als 350.000 EUR Bilanzsumme
2027:
Unternehmen, deren Mutter­ge­sell­schaft nicht in der EU ansässig ist und deren Umsatz mehr als 135 Millionen EUR beträgt, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2027 erfassen, um ab 2028 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.

Bitte beachten Sie Folgendes: Selbst wenn Ihr Unternehmen dieses Jahr gemäß der CSRD nicht zur Bericht­er­stattung über die CO2-Emissionen verpflichtet ist, werden Sie mögli­cher­weise von Ihren größeren Kunden gebeten, diese Infor­ma­tionen vorzulegen, wenn Sie Waren oder Dienst­leis­tungen bereit­stellen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Kunden diese indirekten bzw. Scope 3-Emissionen melden müssen, um ihre eigene Berichts­pflicht zu erfüllen.

Ganz gleich, welche Art von Fuhrpark Sie betreiben: Je eher Sie mit der genauen und klaren Erfassung Ihrer CO2-Emissionen beginnen, desto besser.

Die CSRD-Lösung von Webfleet

Die CSRD-Lösung von Webfleet

Webfleet möchte Fuhrpark­ma­nagern das Leben so leicht wie möglich machen. Daher haben wir unseren Webfleet-CO2-Report speziell im Hinblick auf die Einhaltung der CSRD-Vor­schriften aktua­li­siert. Sie können mit diesem praktischen Tool einen genauen, übersicht­lichen Report der direkten CO2-Emissionen Ihres Fuhrparks erstellen. Der Report nutzt eine von TÜV Rheinland zerti­fi­zierte Methodik und bietet detail­lierte Infor­ma­tionen zum CO2-Ausstoß Ihrer Fahrzeuge.

Dank dieser Daten können Sie die Berichts­pflicht der neuen CSRD souverän erfüllen. Sie erkennen außerdem, wie, wo und warum Ihr Fuhrpark unnötige CO2-Emissionen verursacht.

Dies unterstützt Sie bei der Einhaltung von Richtlinien, wie etwa die neue Corporate Sustaina­bility Reporting Directive (CSRD) der EU. Zudem erkennen Sie, wie, wo und warum Ihr Fuhrpark unnötig CO2 ausstößt. So können Sie sinnvolle, messbare Maßnahmen zur Senkung der CO2-Bilanz Ihres Fuhrparks ergreifen, ohne die Fuhrpark­pro­duk­ti­vität zu beein­träch­tigen.

Halten Sie dank Webfleet die Anfor­de­rungen der CSRD ein

Halten Sie dank Webfleet die Anfor­de­rungen der CSRD ein

Gemäß dem Standard des GHG Protocols gibt es drei mögliche Methoden zur Berechnung der CO2-Emissionen eines Fuhrparks. Zwei dieser Methoden sind über den Webfleet-CO2-Report verfügbar.

1. Die kraft­stoff­ba­sierte Methode
Hierbei wird der von den Unter­neh­mens­fahr­zeugen verbrauchte Kraftstoff ermittelt. Anschließend erfolgt die Berechnung der CO2-Emissionen auf der Grundlage des Emissi­ons­faktors dieses Kraftstoffs. Dies ist eine der beiden Berech­nungs­me­thoden, die Ihnen mit dem Webfleet-CO2-Report zur Verfügung stehen. Sie gilt weithin als die genaueste Methode zur Schätzung der CO2-Emissionen.
2. Die entfer­nungs­ba­sierte Methode
Hierbei werden Masse, Entfernung und Art der Sendung berechnet. Anschließend wird der Emissi­ons­faktor für Masse und Entfernung des verwendeten Fahrzeugs angewendet. Auch dies ist mit dem Webfleet-CO2-Report möglich.
3. Die ausga­ben­ba­sierte Methode
Hierbei werden die Ausgaben für die verschie­denen Arten von Geschäfts­verkehr ermittelt und die sekundären Emissi­ons­fak­toren einbezogen. Diese Methode gilt als die ungenaueste zur Berechnung der CO2-Emissionen und bietet keine verwert­baren Erkennt­nisse zur Verbes­serung der CO2-Bilanz. Daher wird sie im Webfleet-CO2-Report nicht angeboten.

Welche Vorteile bietet die CSRD-Lösung von Webfleet?

Welche Vorteile bietet die CSRD-Lösung von Webfleet?

Der Webfleet-CO2-Report ermöglicht Ihnen Folgendes:

  • Sie behalten die CO2-Emissionen aller Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark im Blick und können Maßnahmen zur Senkung ergreifen
  • Sie profitieren von genauen und einfachen Reports zu den CO2-Emissionen und Umwelt­aus­wir­kungen Ihres Unter­nehmens
  • Sie nutzen eine vertrau­ens­würdige Berech­nungs­me­thode, die von TÜV Rheinland zerti­fi­ziert wurde und zuver­lässige, verwertbare Infor­ma­tionen sowie CSRD-Re­porting bietet

Möchten Sie mehr über die Vorteile erfahren, die diese markt­füh­rende Lösung für Sie bereithält? Dann vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit einem unserer Fuhrpark­ex­perten.

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