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Bedeutung von CSRD: Welche Auswir­kungen hat sie auf das Fuhrpark­ma­nagement?

Fuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf ComputerFuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf ComputerFuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf ComputerFuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf ComputerFuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf ComputerFuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf Computer

Die Corporate Sustaina­bility Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richt­linie. Sie verpflichtet Unternehmen zur Bericht­er­stattung über Risiken und Chancen in Bezug auf soziale und umwelt­be­zogene Probleme – darunter der Klimawandel – sowie über die Auswir­kungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt. Die CSRD greift für unter­schied­liche Arten von Unternehmen zu unter­schied­lichen Zeitpunkten ein. Allerdings werden in den nächsten Jahren Tausende von Unternehmen in ganz Europa zur Einhaltung der CSRD verpflichtet sein.

Der Webfleet-CO2-Report kann Unternehmen dabei unter­stützen, ihre CSRD-Be­richts­pflicht zu erfüllen. Webfleet erfasst detail­lierte Daten zum Kraft­stoff­ver­brauch der Fahrzeuge eines Fuhrparks und berechnet die Menge der CO2-Emissionen, die im Berichts­zeitraum verursacht werden. Dies ist ein zentraler Aspekt der Umwelt­aus­wir­kungen eines Unter­nehmens.

Auf dieser Seite beantworten wir einige Ihrer Fragen zu dieser wichtigen Richtlinie, damit Sie die richtigen Maßnahmen für Ihr Unternehmen ergreifen können.

Was bedeutet die CSRD?

Vogel­per­spektive von Lkw auf einer Landstraße

Bis Ende 2023 waren börsen­no­tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern gemäß der Non-Fi­nancial Reporting Directive (NFRD) dazu verpflichtet, neben dem Jahres­be­richt eine sogenannte nicht­fi­nan­zielle Erklärung abzugeben. Im Januar 2024 wurde die NFRD von der CSRD abgelöst.

Die CSRD erweitert die bestehenden Regeln und schreibt vor, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt welche nachhal­tig­keits­be­zo­genen Angaben melden müssen. Die Auswir­kungen der Änderung lassen sich an der Zahl der Unternehmen verdeut­lichen: Unter der NFRD unterlagen 11.000 Unternehmen der Berichts­pflicht, unter der CSRD werden es schät­zungs­weise 50.000 Unternehmen sein.

Zum Inhalt

Die CSRD umfasst viele verschiedene Aspekte. Einer der wichtigsten Punkte für Fuhrpark­unternehmen ist jedoch, dass berichts­pflichtige Unternehmen die Menge ihrer CO2-Emissionen erfassen und melden müssen.

Die Emissionen sind in drei Kategorien, auch Scopes genannt, unterteilt:

Scope 1:
Die direkten Emissionen von Fahrzeugen mit Verbren­nungs­motor, die das Unternehmen besitzt oder kontrol­liert.
Scope 2:
Die indirekten Emissionen aus der Erzeugung von gekauftem Strom.
Scope 3:
Alle indirekten Emissionen aus Upstream- und Downstream­-­Trans­port­ak­ti­vi­täten (Emissionen entlang der Wertschöp­fungs­kette), also von Fahrzeugen, die das Unternehmen weder besitzt noch kontrol­liert.

Wie wirkt sich die CSRD auf das Fuhrpark­ma­nagement aus?

Wie oben erwähnt, müssen Unternehmen je nach Größe und bestimmten anderen Merkmalen die Anfor­de­rungen der CSRD-­Richt­linie erfüllen.

Es gilt folgender Zeitplan:

2024:
Börsen­no­tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2024 erfassen, um ab 2025 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
2025:
Andere Groß­unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien der CSRD erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2025 erfassen, um ab 2026 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Mehr als 250 Mitarbeiter
  2. Mehr als 50 Mio. EUR Umsatz
  3. Mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme
2026:
Börsen­no­tierte kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2026 erfassen, um ab 2027 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.

Es gelten folgende Kriterien:

  1. Mehr als 10 Mitarbeiter
  2. Mehr als 900.000 EUR Umsatz
  3. Mehr als 450.000 EUR Bilanzsumme
2027:
Unternehmen, deren Mutter­ge­sell­schaft nicht in der EU ansässig ist und deren Umsatz mehr als 150 Millionen EUR beträgt, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2027 erfassen, um ab 2028 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
Mitarbeiter prüft CSRD Daten am Computer

Bitte beachten Sie Folgendes: Selbst wenn Ihr Unternehmen dieses Jahr gemäß der CSRD nicht zur Bericht­er­stattung über die CO2-Emissionen verpflichtet ist, werden Sie mögli­cher­weise von Ihren größeren Kunden gebeten, diese Infor­ma­tionen vorzulegen, wenn Sie Waren oder Dienst­leistungen bereit­stellen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Kunden diese indirekten bzw. Scope 3-Emissionen melden müssen, um ihre eigene Berichts­pflicht zu erfüllen. Weitere Infor­ma­tionen zu diesem konkreten Fall finden Sie in diesem aktuellen Unter­neh­mens­fahr­zeugen:Sind Sie bereit für die Corporate Sustaina­bility Reporting Directive – CSRD? – Webflee­t-Blog

Ganz gleich, welche Art von Fuhrpark Sie betreiben: Je eher Sie mit der genauen und klaren Erfassung Ihrer CO2-Emissionen beginnen, desto besser.

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Die CSRD-Lösung von Webfleet

Fuhrpark­ma­nager checkt CO2-Report auf Tablet, Lkws im Hintergrund

Webfleet möchte Fuhrpark­ma­nagern das Leben so leicht wie möglich machen. Daher haben wir unseren Webfleet-CO2-Report speziell im Hinblick auf die Einhaltung der CSRD-Vor­schriften aktua­li­siert. Sie können mit diesem praktischen Tool einen genauen, übersicht­lichen Report der direkten CO2-Emissionen Ihres Fuhrparks erstellen. Der Report nutzt eine von TÜV Rheinland zerti­fi­zierte Methodik und bietet detail­lierte Infor­ma­tionen zum CO2-Ausstoß Ihrer Fahrzeuge.

Dank dieser Daten können Sie die Berichts­pflicht der neuen CSRD souverän erfüllen. Sie erkennen außerdem, wie, wo und warum Ihr Fuhrpark unnötige CO2-Emissionen verursacht.

Dies unterstützt Sie bei der Einhaltung von Richtlinien, wie etwa die neue Corporate Sustaina­bility Reporting Directive (CSRD) der EU. Und Sie können so sinnvolle, messbare Maßnahmen zur Senkung der CO2-Bilanz Ihres Fuhrparks ergreifen, ohne die Fuhrpark­pro­duk­ti­vität zu beein­träch­tigen.

Halten Sie dank Webfleet die Anfor­de­rungen der CSRD ein

Fuhrpark­ma­nager zeigt Mitarbeiter Webfleet Bericht auf Computer

Gemäß dem Standard des GHG Protocols gibt es drei mögliche Methoden zur Berechnung der CO2-Emissionen eines Fuhrparks. Zwei dieser Methoden sind über den Webfleet-CO2-Report verfügbar.

1. Die kraft­stoff­ba­sierte Methode

Hierbei wird der von den Unter­neh­mens­fahr­zeugen verbrauchte Kraftstoff ermittelt. Anschließend erfolgt die Berechnung der CO2-Emissionen auf der Grundlage des Emissi­ons­faktors dieses Kraftstoffs. Dies ist eine der beiden Berech­nungs­me­thoden, die Ihnen mit dem Webfleet-CO2-Report zur Verfügung stehen. Sie gilt weithin als die genaueste Methode zur Schätzung der CO2-Emissionen.

2. Die entfer­nungs­ba­sierte Methode
Hierbei werden Masse, Entfernung und Art der Sendung berechnet. Anschließend wird der Emissi­ons­faktor für Masse und Entfernung des verwendeten Fahrzeugs angewendet. Auch dies ist mit dem Webfleet-CO2-Report möglich.
3. Die ausga­ben­ba­sierte Methode
Hierbei werden die Ausgaben für die verschie­denen Arten von Geschäfts­verkehr ermittelt und die sekundären Emissi­ons­fak­toren einbezogen. Diese Methode gilt als die ungenaueste zur Berechnung der CO2-Emissionen und bietet keine verwert­baren Erkennt­nisse zur Verbes­serung der CO2-Bilanz. Daher wird sie im Webfleet-CO2-Report nicht angeboten.

Welche Vorteile bietet die CSRD-Lösung von Webfleet?

Mitarbeiter prüft CSRD Daten am Computer

Der Webfleet-CO2-Report ermöglicht Ihnen Folgendes:

  • Sie behalten die CO2-Emissionen aller Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark im Blick und können Maßnahmen zur Senkung ergreifen
  • Sie profitieren von genauen und einfachen Reports zu den CO2-Emissionen und Umwelt­aus­wir­kungen Ihres Unter­nehmens
  • Sie nutzen eine vertrau­ens­würdige Berech­nungs­me­thode, die von TÜV Rheinland zerti­fi­ziert wurde und zuver­lässige, verwertbare Infor­ma­tionen sowie CSRD-­Re­porting bietet

Möchten Sie mehr über die Vorteile erfahren, die diese markt­füh­rende Lösung für Sie bereithält? Dann vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit einem unserer Fuhrpark­ex­perten.

Alles, was Sie über CSRD wissen müssen

Was ist das Ziel der CSRD?

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Zum Inhalt

Das Ziel der CSRD (Corporate Sustaina­bility Reporting Directive) besteht darin, beim Unter­neh­mens­re­porting zu Umwelt- und Sozial­be­langen die Transparenz und Rechen­schafts­pflicht zu verbessern. Die CSRD trat im Januar 2024 als Teil des europäi­schen Grünen Deals in Kraft.

Was ist der Unterschied zwischen ESG und CSRD?

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Zum Inhalt

Environ­mental, Social and (Corporate) Governance (Umwelt, Soziales und Corporate Governance) – kurz ESG – bezieht sich auf Standards, mit denen Unternehmen ihre Auswir­kungen auf die Umwelt und die Gesell­schaft messen und analysieren. ESG ist weitgehend freiwillig, die CSRD dagegen ist gesetzlich geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und EDRS?

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Zum Inhalt

Kurz gesagt: Die CSRD-­Richt­linie besteht aus ESRS-­Stan­dards. CSRD bezeichnet die Corporate Sustaina­bility Reporting Directive – Eine Richtlinie der EU zur Bericht­er­stattung von Nachhal­tigkeit in Unternehmen. Die CSRD definiert wiederum klare Standards. Diese Standards werden als ESRS (European Sustaina­bility Reporting Standards) bezeichnet.

Ist die CSRD dasselbe wie die TCFD?

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Zum Inhalt

Sowohl die CSRD als auch die TCFD sind auf größere Transparenz beim Reporting ausgelegt, aber nicht identisch. Die TCFD ist ein Framework für börsen­no­tierte Unternehmen im Vereinigten Königreich (FTSE oder AIM) und wird von der IFRS Foundation kontrol­liert. Die CSRD ist im EU-Recht verankert.

Was ist eine CSRD-­Software?

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Zum Inhalt

CSRD-­Software unterstützt Unternehmen, die der CSRD-­Richt­linie unterliegen, beim Managen ihres CSRD-­Re­porting. Mit dem Webfleet CO2-Report können Fuhrparks beispiels­weise mühelos genaue Reports zu ihren Emissionen erstellen. Auch die Messung und Senkung der Emissionen wird durch den CO2-Report vereinfacht.

Welche Unternehmen unterliegen der CSRD?

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Zum Inhalt

EU-Un­ter­nehmen sind grund­sätzlich zum Reporting verpflichtet. Britische Unternehmen sind nicht direkt von der CSRD betroffen. Nur wenn sie Nieder­las­sungen in der EU haben, sind sie jetzt (oder in Zukunft) dazu verpflichtet, Reports einzu­reichen:

2024
Börsen­no­tierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitar­beitern müssen den CO2-Ausstoß für das Berichtsjahr 2025 erfassen.
2025

Nicht börsen­no­tierte Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen, müssen die CO2-Daten für das Berichtsjahr 2026 erfassen:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Mehr als 50 Mio. EUR Umsatz
  • Mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme
2026

Börsen­no­tierte kleine und mittlere Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen, müssen die CO2-Daten für das Berichtsjahr 2027 erfassen:

  • Mehr als 10 Mitarbeiter
  • Mehr als 900.000 EUR Umsatz
  • Mehr als 450.000 EUR Bilanzsumme
2027
Unternehmen, deren Mutter­ge­sell­schaft nicht in der EU ansässig ist und deren Umsatz in der EU mehr als 150 Millionen EUR beträgt, müssen mit der Erfassung von CO2-Daten für die Bericht­er­stattung beginnen.

Wann gilt ein Unternehmen gemäß der CSRD als Groß­unternehmen?

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Zum Inhalt

Gemäß der CSRD handelt es sich um ein Groß­unternehmen, wenn 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Mindestens 250 Mitarbeiter
  • Mindestens 50 Mio. EUR Nettoumsatz
  • Mindestens 25 Mio. EUR Bilanzsumme

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