





Wenn Sie in Deutschland einen Fuhrpark mit Bussen und Lkw betreiben, müssen Sie die EU-Lenk- und Ruhezeiten erfüllen, die die Pausen- und Arbeitszeiten von Fahrern regeln. Bei Verstößen gegen die EU-Vorschriften müssen Sie mit empfindlichen Geldbußen und anderen Konsequenzen rechnen. In unserem Leitfaden zu den Lenk- und Ruhezeiten erläutern wir einige der komplexeren Regeln genauer, damit Sie besser wissen, was von Ihnen erwartet wird.
Was ist der Zweck der Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten?
Die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten von Fahrern sollen das Wohlbefinden der Fahrer unterstützen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Alle Nutzfahrzeuge müssen mit einem Tachographen zur Erfassung von Daten wie Lenkzeiten und zurückgelegten Kilometern ausgestattet sein. Von Gesetzes wegen müssen alle Fahrer von Nutzfahrzeugen wie Bussen und Lkw Tachographen Fahrerkarten mit sich führen. Auf diesen Karten werden sämtliche Fahrerdaten gespeichert, die für die Einhaltung der Vorschriften relevant sind, z. B. Ruhe- und Pausenzeiten. Die EU-Vorschriften sind darauf ausgelegt, Fahrerübermüdung zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Welche Regeln gelten für die Lenkzeiten und Arbeitszeiten von Fahrern bei Fuhrparkfahrzeugen?
Lenk- und Ruhezeiten – Das müssen Sie wissen
Lenkzeiten und Arbeitszeiten
Die Fahrer Ihres Transportfuhrparks müssen die EU-Vorschriften zu Lenkzeiten, Ruhezeiten und Arbeitszeiten einhalten. Diese Vorschriften sollen die Arbeitsbedingungen verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen. Kurz gefasst gelten unter anderem folgen Regeln in Bezug auf die Lenk- und Arbeitszeiten:
- Die tägliche Lenkzeit ist auf 9 Stunden begrenzt; zweimal in der Woche darf sie auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
- Die wöchentliche Lenkzeit darf maximal 56 Stunden betragen
- Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten stattfinden. Es müssen täglich mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden, wobei diese tägliche Ruhezeit bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden kann.
- Die Arbeitszeit darf nicht mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woch betragen und muss auf maximal 60 Stunden in einer Woche beschränkt werden (sofern der Durchschnitt nicht überschritten wird).
- Bei Nachtarbeit sind maximal 10 Stunden Arbeitszeit zulässig. Fahrer müssen nach 6 Stunden Arbeitszeit oder 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause einlegen.
Einhaltung der Vorschriften
Die EU-Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für die Beförderung von Fahrgästen im Straßenverkehr mit Fahrzeugen, in denen sich mehr als 9 Personen (einschließlich des Fahrers) befinden. Dies umfasst Lkw, Reisebusse und Busse. Die Vorschriften gelten für Fahrten innerhalb eines EU-Landes oder das Durchqueren eines EU-Landes. Die EU-Lenkzeit- und Tachographenvorschriften gelten auch für Transportfahrten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die EU-Vorschriften regeln, wie lange Fahrer unterwegs sein dürfen und wann sie eine Pause einlegen müssen.
Zur Erfüllung der Vorschriften müssen Sie regelmäßig die Tachographendaten Ihrer Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten herunterladen und analysieren – mindestens alle 28 Tage pro Fahrer und mindestens alle 90 Tage pro Fahrzeug. Im nächten Abschnitt erfahren Sie mehr zu den EU-Lenkzeitvorschriften.


Lenk- und Ruhezeiten: Das sind die EU-Lenkzeitvorschriften
Tageslenk – und Ruhezeiten
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sieht folgendes vor:
- Die tägliche Lenkzeit von Fahrern darf maximal 9 Stunden betragen.
- Maximal zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden ausgedehnt werden.
- Nach jeweils 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen.
- Diese Lenkzeitunterbrechung kann in einem Stück genommen oder in zwei kürzere Pausen aufgeteilt werden, wobei der erste Abschnitt mindestens 15 Minuten und der zweite Abschnitt mindestens 30 Minuten betragen muss (nach 4,5 Stunden Lenkzeit).
- Fahrer müssen für jeden Lenkzeittag mindestens 11 Stunden Ruhezeit einhalten. Diese Ruhezeit kann in einem Stück genommen oder in zwei Ruhezeiträume aufgeteilt werden. In letzterem Fall muss die Gesamtruhezeit 12 Stunden betragen (eine Ruhezeit von 3 Stunden, eine von mindestens 9 Stunden).
- An bis zu 3 Tagen pro Woche können Fahrer ihre Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzen. Die tägliche Ruhezeit muss vollständig innerhalb von 24 Stunden vor dem Start des Arbeitstags des Fahrers genommen werden.
Wöchentliche Lenk- und Ruhezeiten
- Die wöchentliche Lenkzeit ist auf 56 Stunden begrenzt.
- in zwei aufeinanderfolgenden Wochen darf die Gesamtlenkzeit maximal 90 Stunden betragen.
- Als Ausgleich für eine Woche Lenkzeit ist eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einzuhalten.
- Diese Ruhezeit muss mindestens 6 Tage nach dem Ende der letzten Ruhezeit des Fahrers liegen.
verkürzte Wöchentliche Ruhezeiten
- Es sind verkürzte wöchentliche Ruhezeiten möglich.
- Der Fahrer kann innerhalb von 6 Tagen nach Ende seiner letzten Ruhezeit auch lediglich eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden in Anspruch nehmen.
- Dies muss dann vor Ende der dritten Woche, nachdem die verkürzte Ruhezeit in Anspruch genommen wurde, an einem Stück und im Anschluss an eine zusätzliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden ausgeglichen werden.
- Es gibt eine Ausnahme für Reisebus-Fahrer, die eine einzelne Fahrt zur Perso-nenförderung ins Ausland absolvieren. Gemäß den Bestimmungen können Reisebus-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nach 12 Tagen einlegen.
- Die wöchentlichen Ruhezeiten müssen jeweils an einem Stück genommen werden und der Fahrer darf während dieser Zeit keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Unterschied zwischen Lenk- und Ruhezeit Arbeitszeit?
Alle Aktivitäten, für die Fahrer bezahlt werden sollten, gelten als Arbeitszeit. Dazu gehören auch Aktivitäten, bei denen sie nicht am Steuer sitzen, z. B. die Teilnahme an Fahrerschulungen oder das Erledigen von Verwaltungsaufgaben. Auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen sowie die Überwachung der Be- und Entladung zählen als Arbeitszeit. Fahrzeugwartungsaufgaben wie die Reinigung des Fahrzeugs und die tägliche Fahrzeuginspektion fallen ebenfalls unter diese Aktivitäten. Kurz gesagt: Alle Wartezeiten oder Zeiten, in denen Fahrer nicht frei über ihre Zeit verfügen können, gelten als Arbeitszeit. Denken Sie also daran, dass alle Aktivitäten, die Ihre Fahrer vor der Lenkzeit durchführen, als Arbeitszeit angerechnet werden. Nach jeweils 6 Stunden Arbeitszeit, einschließlich Lenkzeit, oder 4,5 Stunden Lenkzeit, müssen Fahrer eine Pause von 45 Minuten einlegen. Die Lenk- und Ruhezeiten werden vom EU Parlament geregelt, die Arbeitszeit vom jeweiligen Arbeitszeitgesetzt.


Lenkzeitvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge/Lkw
Für Speditionen und Lkw-Fahrer gelten in der Regel Vorschriften zu Lenkzeiten. Die EU-Vorschriften gelten für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die innerhalb eines EU-Landes, durch ein EU-Land oder ins Vereinigte Königreich fahren. Zu den Ausnahmen innerhalb der EU gehören Fahrzeuge des Militärs, des Zivilschutzes und der Feuerwehr sowie Sonderfahrzeuge, die für humanitäre Hilfe, medizinische Notfälle und Rettungsoperationen eingesetzt werden. In einigen EU-Ländern gelten landesspezifische Ausnahmeregelungen.
Wie können Sie die Lenkzeitvorschriften einhalten?
Digitale Tachographen sind ein wichtiges Tool, das Fuhrparkmanager beim Einhalten der Lenkzeitvorschriften unterstützt. Sie erfassen verschiedene Datentypen – von Fahrzeugkennzeichen bis hin zu Fahreraktivitäten und Vorfällen wie Tempoverstößen, Fahren ohne Fahrerkarte und Manipulation. Die Daten müssen regelmäßig von den digitalen Tachographen heruntergeladen und analysiert werden. Die Daten für Fahrer sollten mindestens alle 28 Tage, die für Fahrzeuge alle 90 Tage heruntergeladen werden. Erfahren Sie, wie digitale Tachographen Sie bei der Einhaltung der Lenkzeitvorschriften unterstützen können.


Wann drohen beim Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten Bußgelder?
Unternehmen, die gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, müssen mit Bußgeldern rechnen. In schwerwiegenderen Fällen kann die Nichteinhaltung der Vorschriften mit Haftstrafen oder dem Entzug der Betriebslizenz geahndet werden. Unternehmen, Fuhrparkmanager und Fahrer können alle für nachgewiesene Verstöße zur Verantwortung gezogen werden. Der für die Auftragsplanung verantwortliche Mitarbeiter kann ebenfalls haftbar sein, wenn die Arbeit nicht korrekt geplant wird. Unzureichendes Fahrertraining oder nachlässige Prüfungen der Arbeitszeiten dagegen unterliegen der Verantwortung des Fuhrparkmanagers. Deswegen sollten Sie die Lenk- und Ruhzeiten Ihrer Fahrer immer im Überblick haben.
Webfleet Tachograph Manager
Suchen Sie eine einfache Lösung, um Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten und Tachographenanforderungen zu erfüllen? Webfleet Tachograph Manager automatisiert Ihre Compliance-Prozesse und minimiert dadurch den Verwaltungsaufwand und den Stress von Inspektionen. Dank Remote-Downloads müssen Ihre Fahrer sich nicht an einem bestimmten Ort befinden. Sie reduzieren das Risiko von Verstößen und Geldbußen, da Lenkzeiten und Compliance-Fristen zentral gemanagt werden. Dank genauer Daten zu Restlenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten sowie zeitnahen Warnungen bleiben Ihre Fahrer konform und Sie können effizienter planen.

Welche Vorteile bietet Webfleet Ihrem Fuhrpark?

So sorgen Sie für die Einhaltung von Vorschriften in Ihrem Fuhrpark

Möchten Sie die Sicherheit verbessern und Kosten sparen? Sorgen Sie dafür, dass Ihr Fuhrpark Lenkzeit- und Tachographenvorschriften optimal einhält – lesen Sie unseren Kurzleitfaden.
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