Flotten­ma­nage­ment­lö­sungen
Fahrzeu­g­ortungGPS-Fahrzeug­ortung für Ihre Lkw, Transporter, Pkw, Anhänger und Assets
Fuhrpark­si­cherheit und WartungVerbesserte Sicherheit dank Fahrer-­Coa­ching, KI-Dashcam, digita­li­sierter Fahrzeug­prüfung, Reifen­druck-­Kon­troll­system (TPMS) und Planmäßige Wartung
Workflow ManagementProduk­ti­vi­täts­stei­ge­rungen dank profes­sio­neller Navigation, Routen­op­ti­mierung und Auftrags­ver­waltung
ComplianceBußgelder vermeiden dank Tachograph-, Lenkzeiten-, Fahrten­buch- und Kühlket­ten­ma­nagement
Nachhal­tiger Fuhrpark und Elektro­fahr­zeugeGeringere CO2-Emissionen dank umwelt­be­wusstem Fahren, Beratung zur Elektri­fi­zierung und optimalem Einsatz von Elektro­fahr­zeugen

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Webfleet-PlattformDiese SaaS-Lösung verbindet Sie, Ihre Fahrer und Ihre Fahrzeuge
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Fahrzeu­g­or­tungs­geräteFahrzeuge orten und Einblicke gewinnen – mit LINK-­Ge­räten
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Fuhrpar­k-Da­shcamsSchützen Sie Ihren Fuhrpark und Ihre Fahrer und reduzieren Sie Versi­che­rungs­for­de­rungen – dank Webfleet Video-­T­e­le­matik.
Reifen­kon­trolle NeuSchnell reagieren und Standzeiten reduzieren – mit TPMS
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Was ist ein Lastkraft­wagen?

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Ein Lastkraft­wagen (Lkw) ist ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamt­ge­wicht von über 3.500 kg (einschließlich der Ladung). „Lastkraft­wagen“ ist die offizielle EU-Be­zeichnung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Lkw und einem Lieferwagen?

Im Vereinigten Königreich werden Fahrzeuge je nach Gewicht, Motor, Bauart, Kraft­stofftyp, Emissionen und Verwen­dungs­zweck besteuert. Ursprünglich wurden Lastkraft­wagen in zwei Kategorien unterteilt:

  • Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamt­ge­wicht: Kraft­fahr­zeuge unter 3,5 Tonnen werden als Lieferwagen, Transporter oder Klein­trans­porter eingestuft. Diese Fahrzeuge können in der Regel mit Führer­schein­klasse B bzw. BE gesteuert werden.
  • Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamt­ge­wicht: Kraft­fahr­zeuge mit zulässigem Gesamt­ge­wicht von über 3,5 Tonnen werden als Lkw zugelassen. Hierfür ist in der Regel Führer­schein­klasse C/C1/CE notwendig.

Da beide Fahrzeugarten zu Steuer­zwecken mit „LGV“ abgekürzt wurden, kam es jedoch häufig zu Verwechs­lungen. 1992 wurden die „Large Goods Vehicles“ im Zuge der Refor­mierung der Straßen­steu­er­ge­setze daher in „Heavy Goods Vehicles“ (HGV) umbenannt.

Welche Fahrzeuge werden als Lastkraft­wagen eingestuft?

Als Lastkraft­wagen werden alle Nutzkraft­wagen mit einem Gesamt­ge­wicht von über 3.500 kg (oder 3,5 t) bezeichnet. Dazu gehören:

  • Kühl-Lkw
  • Tieflader
  • Kipplaster
  • Seiten­kipper
  • Kastenwagen
  • Fahrzeuge mit Koffer­aufbau
  • ADRs

Ist ein 7,5-Tonnen-­Fahrzeug ein Lkw?

Ja. Jedes Nutzfahrzeug zum Güter­transport mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ist ein Lkw. Im Hinblick auf Lkw-Füh­rer­scheine gibt es jedoch Unter­schiede bezüglich des Gewichts von Lkw.

Beispiel:

Wenn ein Fahrzeug zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegt, benötigt der Fahrer einen Führer­schein der Klasse C1. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ist die Führer­schein­klasse C erfor­derlich. Fahrzeuge mit einem Gewicht von 7,5 Tonnen und mehr sind in der Regel größere Nutzfahr­zeuge mit Anhänger oder Pferde­trans­porter.

Lkw-Vor­schriften

Aufgrund ihrer hohen Masse sind Lkw häufig in schwere Unfälle verwickelt, die schwer­wie­gende Folgen für andere Verkehrs­teil­nehmer haben können. In der EU ist der Lkw-Verkehr aus Sicher­heits­gründen streng reguliert.

Hier einige Vorschriften der Europäi­schen Kommission:

  • Maßnahmen zur Unfall­ver­meidung, z.B. Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen
  • Maßnahmen bezüglich Sicht und Projektion, z.B. Verwendung von Totwin­kel­spiegeln oder -kameras in Belgien und den Nieder­landen
  • Maßnahmen bezüglich Bremsen und Fahrver­halten, z.B. Verwendung von elektro­ni­scher Stabi­li­täts­kon­trolle
  • Maßnahmen bezüglich Fahrer­mü­digkeit, z. B. Verwendung von ELDs
Zum Inhalt

Mit diesen Vorschriften weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Kontrolle der Bewegung von Lastkraft­wagen und der Lenkzeiten zur Verbes­serung des Fahrver­haltens und zur Erhöhung der Verkehrs­si­cherheit beitragen kann. Eine Telema­tik­lösung wie Webfleet ermöglicht Ihnen den einfachen Zugriff auf sämtliche Daten zu diesen Aspekten. Webfleet hilft Ihnen nicht nur dabei, die Vorschriften einzuhalten, sondern optimiert und vereinfacht zudem Ihre Arbeits­ab­läufe.

Wenn Sie mehr über Webfleet und die zahlreichen Vorteile dieser Lösung für Ihr Unternehmen erfahren möchten, wenden Sie sich an einen unserer Experten.

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