Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie. Sie verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über Risiken und Chancen in Bezug auf soziale und umweltbezogene Probleme – darunter der Klimawandel – sowie über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt. Die CSRD greift für unterschiedliche Arten von Unternehmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Allerdings werden in den nächsten Jahren Tausende von Unternehmen in ganz Europa zur Einhaltung der CSRD verpflichtet sein.
Der Webfleet-CO2-Report kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre CSRD-Berichtspflicht zu erfüllen. Webfleet erfasst detaillierte Daten zum Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge eines Fuhrparks und berechnet die Menge der CO2-Emissionen, die im Berichtszeitraum verursacht werden. Dies ist ein zentraler Aspekt der Umweltauswirkungen eines Unternehmens.
Auf dieser Seite beantworten wir einige Ihrer Fragen zu dieser wichtigen Richtlinie, damit Sie die richtigen Maßnahmen für Ihr Unternehmen ergreifen können.
Was bedeutet die CSRD?
Bis Ende 2023 waren börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) dazu verpflichtet, neben dem Jahresbericht eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung abzugeben. Im Januar 2024 wurde die NFRD von der CSRD abgelöst.
Die CSRD erweitert die bestehenden Regeln und schreibt vor, welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt welche nachhaltigkeitsbezogenen Angaben melden müssen. Die Auswirkungen der Änderung lassen sich an der Zahl der Unternehmen verdeutlichen: Unter der NFRD unterlagen 11.000 Unternehmen der Berichtspflicht, unter der CSRD werden es schätzungsweise 50.000 Unternehmen sein.
Die CSRD umfasst viele verschiedene Aspekte. Einer der wichtigsten Punkte für Fuhrparkunternehmen ist jedoch, dass berichtspflichtige Unternehmen die Menge ihrer CO2-Emissionen erfassen und melden müssen.
Die Emissionen sind in drei Kategorien, auch Scopes
genannt, unterteilt:
- Scope 1:
- Die direkten Emissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die das Unternehmen besitzt oder kontrolliert.
- Scope 2:
- Die indirekten Emissionen aus der Erzeugung von gekauftem Strom.
- Scope 3:
- Alle indirekten Emissionen aus Upstream- und Downstream-Transportaktivitäten (Emissionen entlang der Wertschöpfungskette), also von Fahrzeugen, die das Unternehmen weder besitzt noch kontrolliert.
Wie wirkt sich die CSRD auf das Fuhrparkmanagement aus?
Wie oben erwähnt, müssen Unternehmen je nach Größe und bestimmten anderen Merkmalen die Anforderungen der CSRD-Richtlinie erfüllen.
Es gilt folgender Zeitplan:
- 2024:
- Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2024 erfassen, um ab 2025 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
- 2025:
- Andere Großunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien der CSRD erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2025 erfassen, um ab 2026 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
Es gelten folgende Kriterien:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Mehr als 50 Mio. EUR Umsatz
- Mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme
- 2026:
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2026 erfassen, um ab 2027 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
Es gelten folgende Kriterien:
- Mehr als 10 Mitarbeiter
- Mehr als 900.000 EUR Umsatz
- Mehr als 450.000 EUR Bilanzsumme
- 2027:
- Unternehmen, deren Muttergesellschaft nicht in der EU ansässig ist und deren Umsatz mehr als 150 Millionen EUR beträgt, müssen ihre CO2-Emissionen ab Januar 2027 erfassen, um ab 2028 ihre jährlichen CO2-Emissionen melden zu können.
Bitte beachten Sie Folgendes: Selbst wenn Ihr Unternehmen dieses Jahr gemäß der CSRD nicht zur Berichterstattung über die CO2-Emissionen verpflichtet ist, werden Sie möglicherweise von Ihren größeren Kunden gebeten, diese Informationen vorzulegen, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen bereitstellen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Kunden diese indirekten bzw. Scope 3-Emissionen melden müssen, um ihre eigene Berichtspflicht zu erfüllen. Weitere Informationen zu diesem konkreten Fall finden Sie in diesem aktuellen Blog-Artikel: Sind Sie bereit für die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD? – Webfleet-Blog
Ganz gleich, welche Art von Fuhrpark Sie betreiben: Je eher Sie mit der genauen und klaren Erfassung Ihrer CO2-Emissionen beginnen, desto besser.
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Die CSRD-Lösung von Webfleet
Webfleet möchte Fuhrparkmanagern das Leben so leicht wie möglich machen. Daher haben wir unseren Webfleet-CO2-Report speziell im Hinblick auf die Einhaltung der CSRD-Vorschriften aktualisiert. Sie können mit diesem praktischen Tool einen genauen, übersichtlichen Report der direkten CO2-Emissionen Ihres Fuhrparks erstellen. Der Report nutzt eine von TÜV Rheinland zertifizierte Methodik und bietet detaillierte Informationen zum CO2-Ausstoß Ihrer Fahrzeuge.
Dank dieser Daten können Sie die Berichtspflicht der neuen CSRD souverän erfüllen. Sie erkennen außerdem, wie, wo und warum Ihr Fuhrpark unnötige CO2-Emissionen verursacht.
Dies unterstützt Sie bei der Einhaltung von Richtlinien, wie etwa die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Und Sie können so sinnvolle, messbare Maßnahmen zur Senkung der CO2-Bilanz Ihres Fuhrparks ergreifen, ohne die Fuhrparkproduktivität zu beeinträchtigen.
Halten Sie dank Webfleet die Anforderungen der CSRD ein
Gemäß dem Standard des GHG Protocols gibt es drei mögliche Methoden zur Berechnung der CO2-Emissionen eines Fuhrparks. Zwei dieser Methoden sind über den Webfleet-CO2-Report verfügbar.
- 1. Die kraftstoffbasierte Methode
Hierbei wird der von den Unternehmensfahrzeugen verbrauchte Kraftstoff ermittelt. Anschließend erfolgt die Berechnung der CO2-Emissionen auf der Grundlage des Emissionsfaktors dieses Kraftstoffs. Dies ist eine der beiden Berechnungsmethoden, die Ihnen mit dem Webfleet-CO2-Report zur Verfügung stehen. Sie gilt weithin als die genaueste Methode zur Schätzung der CO2-Emissionen.
- 2. Die entfernungsbasierte Methode
- Hierbei werden Masse, Entfernung und Art der Sendung berechnet. Anschließend wird der Emissionsfaktor für Masse und Entfernung des verwendeten Fahrzeugs angewendet. Auch dies ist mit dem Webfleet-CO2-Report möglich.
- 3. Die ausgabenbasierte Methode
- Hierbei werden die Ausgaben für die verschiedenen Arten von Geschäftsverkehr ermittelt und die sekundären Emissionsfaktoren einbezogen. Diese Methode gilt als die ungenaueste zur Berechnung der CO2-Emissionen und bietet keine verwertbaren Erkenntnisse zur Verbesserung der CO2-Bilanz. Daher wird sie im Webfleet-CO2-Report nicht angeboten.
Welche Vorteile bietet die CSRD-Lösung von Webfleet?
Der Webfleet-CO2-Report ermöglicht Ihnen Folgendes:
- Sie behalten die CO2-Emissionen aller Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark im Blick und können Maßnahmen zur Senkung ergreifen
- Sie profitieren von genauen und einfachen Reports zu den CO2-Emissionen und Umweltauswirkungen Ihres Unternehmens
- Sie nutzen eine vertrauenswürdige Berechnungsmethode, die von TÜV Rheinland zertifiziert wurde und zuverlässige, verwertbare Informationen sowie CSRD-Reporting bietet
Möchten Sie mehr über die Vorteile erfahren, die diese marktführende Lösung für Sie bereithält? Dann vereinbaren Sie jetzt ein Gespräch mit einem unserer Fuhrparkexperten.
Alles, was Sie über CSRD wissen müssen
Was ist das Ziel der CSRD?
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Was ist das Ziel der CSRD?
0Das Ziel der CSRD besteht darin, beim Unternehmensreporting zu Umwelt- und Sozialbelangen die Transparenz und Rechenschaftspflicht zu verbessern. Die CSRD trat im Januar 2024 als Teil des europäischen Grünen Deals in Kraft.
Was ist der Unterschied zwischen ESG und CSRD?
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Was ist der Unterschied zwischen ESG und CSRD?
0Environmental, Social and (Corporate) Governance (Umwelt, Soziales und Corporate Governance) – kurz ESG – bezieht sich auf Standards, mit denen Unternehmen ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft messen und analysieren. ESG ist weitgehend freiwillig, die CSRD dagegen ist gesetzlich geregelt.
Ist die CSRD dasselbe wie die TCFD?
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Ist die CSRD dasselbe wie die TCFD?
0Sowohl die CSRD als auch die TCFD sind auf größere Transparenz beim Reporting ausgelegt, aber nicht identisch. Die TCFD ist ein Framework für börsennotierte Unternehmen im Vereinigten Königreich (FTSE oder AIM) und wird von der IFRS Foundation kontrolliert. Die CSRD ist im EU-Recht verankert. Bestimmte Unternehmen, die in der EU Geschäfte tätigen, müssen die Anforderungen der CSRD-Richtlinie erfüllen.
Was ist CSRD-Software?
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Was ist CSRD-Software?
0CSRD-Software unterstützt Unternehmen, die der CSRD-Richtlinie unterliegen, beim Managen ihres CSRD-Reporting. Mit dem Webfleet CO2-Report können Fuhrparks beispielsweise mühelos genaue Reports zu ihren Emissionen erstellen. Auch die Messung und Senkung der Emissionen wird durch den CO2-Report vereinfacht.
Welche Unternehmen unterliegen der CSRD?
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Welche Unternehmen unterliegen der CSRD?
0Britische Unternehmen sind nicht direkt von der CSRD betroffen. Nur wenn sie Niederlassungen in der EU haben, sind sie jetzt (oder in Zukunft) dazu verpflichtet, Reports einzureichen:
- 2024
- Börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen den CO2-Ausstoß für das Berichtsjahr 2025 erfassen.
- 2025
Nicht börsennotierte Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen, müssen die CO2-Daten für das Berichtsjahr 2026 erfassen:
- Mehr als 250 Mitarbeiter
- Mehr als 50 Mio. EUR Umsatz
- Mehr als 25 Mio. EUR Bilanzsumme
- 2026
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, die 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen, müssen die CO2-Daten für das Berichtsjahr 2027 erfassen:
- Mehr als 10 Mitarbeiter
- Mehr als 900.000 EUR Umsatz
- Mehr als 450.000 EUR Bilanzsumme
- 2027
- Unternehmen, deren Muttergesellschaft nicht in der EU ansässig ist und deren Umsatz in der EU mehr als 150 Millionen EUR beträgt, müssen mit der Erfassung von CO2-Daten für die Berichterstattung beginnen.
Wann gilt ein Unternehmen gemäß der CSRD als Großunternehmen?
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Wann gilt ein Unternehmen gemäß der CSRD als Großunternehmen?
0Gemäß der CSRD handelt es sich um ein Großunternehmen, wenn 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Mindestens 250 Mitarbeiter
- Mindestens 50 Mio. EUR Nettoumsatz
- Mindestens 25 Mio. EUR Bilanzsumme
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